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REACH steht für „Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals”, zu Deutsch: Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe.
Die REACH Verordnung wurde durch die Europäische Union erlassen und thematisiert die Einwirkung chemischer Stoffe auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt. Sie wurde ins Leben gerufen, um den Schutz vor ebendiesen Stoffen zu erhöhen und alternative Methoden zur Gefahrenbeurteilung von Chemikalien vorzuschlagen. Die Verordnung umfasst dabei nahezu alle Unternehmen in der EU, da sie sich auf Chemikalien bezieht, die in der Industrie sowie im alltäglichen Leben genutzt werden. Unternehmen müssen alle Chemikalien, die in der EU hergestellt, genutzt und verbreitet werden, bei der ECHA (European Chemicals Agency) registrieren. Im Anschluss wird beurteilt, welche Stoffe zulassungspflichtig und/oder nur beschränkt nutzbar sind.
Wenn ein Stoff im Rahmen der REACH Verordnung als „kritisch“ eingestuft wurde, wird dieser in die Kandidatenliste (SVHC) übernommen. Empfänger von Waren, in denen diese Chemikalien in einer Konzentration von über 0,1 Prozent vorliegen, müssen diesbezüglich informiert werden.1
Grundsätzlich gilt es bei der Hantierung mit entsprechender Ware, die allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen zu beachten und bei längerem Kontakt Handschuhe zu tragen sowie die gängigen Gesundheits- und Sicherheitspraktiken zu befolgen.
Mehr Informationen auf der offiziellen Website zur REACH Verordnung: https://www.echa.europa.eu/regulations/reach/legislation
Mehr Informationen zur aktuellen Kandidatenliste (SVHC): https://www.echa.europa.eu/candidate-list-table
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